Beiträge
Die Beiträge sind zu überweisen auf das mitgeteilt Vereinskonto des Osterholz-Scharmbecker Anwaltverein e.V.:
Ordentliche Jahresbeitrag (einschließlich DAV-Anteil von 107,37 € und 6,00 € an den niedersächsischen Landesverband) beträgt | 150,00 € |
In den ersten 2 Jahren nach der Erstzulassung zahlt das Mitglied keinen Beitrag | 0,00 € |
Bei angefangenen Kalenderjahren zahlt das Mitglied monatlich | 12,50 € |
Der Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder gemäss § 3 Abs. 2 b der Satzung beträgt | 24,00 € |
Bei angefangenen Kalenderjahren zahlt das Mitglied monatlich | 2,00 € |
Fragen?
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